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Die Strukturfonds der EG nach geltendem Recht sowie nach dem Vertrag von Lissabon


Die Strukturfonds der EG nach geltendem Recht sowie nach dem Vertrag von Lissabon


1. Auflage

von: Dorothee Feuerhake

15,99 €

Verlag: Grin Verlag
Format: PDF
Veröffentl.: 06.10.2008
ISBN/EAN: 9783640180202
Sprache: deutsch
Anzahl Seiten: 30

Dieses eBook erhalten Sie ohne Kopierschutz.

Beschreibungen

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 15 Punkte, Georg-August-Universität Göttingen (Juristische Fakutltät), Veranstaltung: Seminar Die finanziellen Grundlagen der EG/EU, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit befasst sich mit den Strukturfonds der Europäischen Gemeinschaften nach geltendem Recht und nach dem Vertrag von Lissabon. Zunächst soll auf die Strukturfonds im Allgemeinen eingegangen werden. Die Vorschriften über die Strukturfonds befinden sich in Titel XVII des EGV (Art. 158- 162 EGV) über wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt. Unter den Begriff Strukturfonds fallen die Abteilung Ausrichtung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF) und das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF). Die Strukturfonds dienen zur Finanzierung der europäischen Strukturpolitik. Unterstützend dient der Kohäsionsfonds zur Erreichung der Strukturziele. Die Ziele der Strukturpolitik sind in Art. 158 EGV niedergeschrieben. In diesem Bereich wird das Ziel der Kohäsion verfolgt, das heißt, dass der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt in der Gemeinschaft gefördert werden sollen . Dabei werden im Rahmen der Strukturpolitik insbesondere Gemeinschaftsbeihilfen gewährt, die aus Mitteln der Strukturfonds bestritten werden. Im Jahr 2007 wurde das Fondssystem reformiert. Die bis dahin gültige Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 enthielt die allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds. Diese Verordnung wurde im Jahr 2006 durch die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates abgelöst. In dieser Verordnung sind neue Regelungen über die Strukturfonds erlassen worden. Der EAGFL wird durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ersetzt und der FIAF wird durch den Europäischen Fischereifonds (EFF) ersetzt. Diese beiden haben seit dem Jahr 2007 eigene rechtliche Grundlagen und sind nicht mehr Teil der Kohäsionspolitik, sondern vielmehr dem Bereich Landwirtschaft angeschlossen.

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